Kulinarisches
Die typische kubanische, d.h. kreolische Küche vereint
indische, afrikanische und spanische Einflüsse. Grundlage
der Gerichte sind Reis, Bohnen und Kochbananen. Daneben wird
Yuca (Maniok), Süßkartoffel und Kürbis verwendet.
Hühner- und Schweinefleisch sind mehr anzutreffen als
Rindfleisch. In guten Restaurants erhält man auch kreolische
Fischgerichte und Meeresfrüchte. Beliebte Nachspeise
ist Flan, ein von den Spaniern übernommener Karamelpudding.
Neben guten Säften gibt es auch Hochprozentiges. Das
Nationalgetränk Kubas ist Rum, der in vielen Qualitäten
pur oder als Cocktail angeboten wird. Gern getrunken wird
auch Bier.
Sitten und Gebräuche
Auf angemessene Kleidung wird auf Kuba viel Wert gelegt. Shorts
und Badekleidung sollte man außerhalb des Hotels und
der Badestrände nicht tragen. FKK ist verboten.
Souvenirs
Beliebtestes Mitbringsel aus Kuba ist Rum. Zu empfehlen ist
der Havanna Club, der sich gut für Mixgetränke eignet.
Auch Zigarren aus dem guten Kuba-Tabak und Kaffee werden gern
als Souvenir mitgenommen. Darüber hinaus gibt es für
die Freunde der kubanischen Musik (Salsa, Rumba) Kassetten
oder CD´s, Puppen mit typisch kubanischer Tracht, Keramik
und Schmuck.
Duty Free
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf
des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe,
Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt
werden.
Dazu zählen auch, unter der Maßgabe der Wiederausfuhr,
die üblichen Reisegegenstände wie
1 Fotoapparat,
1 Film- oder Videokamera, jeweils mit Filmen oder Kassetten,
1 Fernglas,
1 Tonbandgerät,
1 Laptop (Laptops mit DVD-Laufwerken dürfen NICHT eingeführt
werden) oder 1 Reiseschreibmaschine,
1 Musikinstrument
Angelgerät,
Sportartikel.
Da in Kuba vieles rationiert oder nicht immer vorhanden ist,
sollten alle für den Eigenbedarf benötigten Gegenstände
(Toilettenartikel, Filme, Batterien für Fotoapparat usw.)
sowie Medikamente oder medizinische Artikel (bis zu 10 kg
zollfrei) mitgeführt werden.
Zollfrei sind für Reisende über 18 Jahre außerdem:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak,
3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke,
eine angemessene Menge Eau de Toilette oder Parfüm,
Geschenke bis zu einem Wert von 50 US-$ pro Jahr. (Darüber
hinaus dürfen Gegenstände, die in Kuba verbleiben,
bis zu einem Wert von 200 US-$ eingeführt werden, sie
müssen allerdings zu 100 Prozent verzollt werden.).
Folgende Gegenstände erfordern eine besondere EINFUHRGENEHMIGUNG:
Kühlgeräte, Klimaanlagen, Elektroherde, Dampfbügeleisen
etc.
EINFUHRVERBOT besteht für Früchte, Milch, Gemüseprodukte,
Fleisch- und Wurstwaren sowie pornografische Artikel. Einfuhr
und Besitz von Drogen u.ä. wird streng bestraft. DVD-Player
oder DVD-Medien dürfen nicht eingeführt werden.
HINWEISE ZUR AUSFUHR von Artikeln: Gelegentlich kam es zur
Beschlagnahme von eigentlich wertlosen kunsthandwerklichen
Gegenständen mit dem Hinweis, es handle sich um kubanisches
Kulturgut. Auskünfte und Ausfuhrgenehmigungen gibt es
gegen eine geringe Gebühr bei Bienes Culturales, Calle
#1009, entre 10 y 12, Vedado, Tel. 3 96 58. Größere
Muscheln egal welcher Herkunft werden ebenfalls oft einbehalten.
Bei der Ausfuhr von mehr als 23 Zigarren benötigt man
eine entsprechende Quittung der staatlichen Tabakläden,
die Verpackung muss außerdem mit dem neu eingeführten
fälschungssicheren Hologramm versehen sein. |